WISSENSWERTES ÜBER GENOSSENSCHAFTEN  

Mietergenossenschaften sind für breite Schichten der Bevölkerung heute so attraktiv, weil sie die optimale Zwischenform zwischen Miete und Eigentum anbieten. Die Verbindung, einerseits über Geschäftsanteile am Vermögen des Unternehmens beteiligt zu sein und andererseits einen praktisch unkündbaren Dauernutzungsvertrag über eine Genossenschaftswohnung zu besitzen, ist das Plus der Genossenschaften.

Der Grundgedanke des Genossenschaftswesens besagt, daß immer eine Summe von Individuen gemeinsam ein Ziel erstrebt, das zu erreichen der einzelne zu schwach ist. Zu einer Genossenschaft schließen sich Menschen immer aus freiem Willen zusammen. Jedem Bürger steht der Zutritt zu einer Genossenschaft offen.

Das demokratische Prinzip prägt und trägt alle Genossenschaften. Neben der Solidarität eint die Genossenschaften, daß es sich um eine Unternehmensform handelt, bei der sich das Stimmrecht des einzelnen nicht aus der Höhe seiner Kapitalbeteiligung ableitet. Es gilt grundsätzlich: Ein Mitglied, eine Stimme. Grundlegende Entscheidungen, wie die Feststellung des Jahresabschlusses mit Gewinnverteilung, die Wahl des Aufsichtsrates, die Änderung der Satzung oder die Erhöhung der Genossenschaftsanteile, werden nur in der Mitgliederversammlung als höchstem Beschluß- und Kontrollorgan gefällt. Dabei gilt grundsätzlich die persönliche Stimme.

Ergänzend gilt das Gemeinnützigkeitsprinzip mit den Grundsätzen: Beschränkung des Geschäftskreises, Preisbindung, Gewinnbeschränkung, Vermögensbindung, Pflichtprüfung und schließlich staatliche Aufsicht.

Das Solidarprinzip der Genossenschaften enthält alle Merkmale der demokratischen Kompromißfähigkeit. Die Gesamtheit aller Genossenschaftsmitglieder bedeutet keine bloße Addition von Einzelinteressen. Der Weg, ein ökonomisches Ziel zu erreichen, wird zwar von allen gemeinsam bestimmt, aber von keinem allein vorgegeben.

Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Selbstbestimmung, Selbstverwaltung - vier Grundsätze des genossenschaftlichen Wohnens haben ein Jahrhundert der Bewährung überstanden und gelten wieder in ganz Deutschland. Wohnungsgenossenschaften bieten auch in Zukunft mehr als ein Dach über dem Kopf.