Das Konzept

Die Beteiligung an der Dortmunder Wohnwert Wohnungsgenossenschaft eG ist eine unternehmerische Beteiligung. Ob Ratenzahler oder Einmalzahler, das -Genossenschaftsmodell hat unter anderem das Ziel, den Wunsch vieler Mitglieder nach Wohneigentum zu realisieren.

Am Anfang gibt es eine Wartephase zugunsten der Gemeinschaft. Damit erwirbt das Mitglied, das Recht auf eine spätere Gegenleistung in Form eines Mietkaufvertrages mit all seinen Vorteilen. Aus den angesammelten Geldern, das sind insbesondere die Ratenzahlungen und die Mietgebühren, werden die Mittel zur Verfügung gestellt. Das Mitglied erwirbt hierfür eine Beteiligung an der in einer Höhe von mind. 10.000,- € und max. 40.000,- €. Nachdem das Mitglied seine Beteiligungssumme eingezahlt hat, oder/und bestand das Guthaben über eine ausreichende Zeitspanne, wird der Vertrag bereitgestellt. realisiert, nach genauer und positiver Überprüfung ( Objekt, Bonität, u.s.w. ) das Eigenheim des Mitgliedes. Das Bau- bzw. Kaufvolumen errechnet sich aus der Beteiligungssumme. Das Guthaben des Mitglieds verbleibt in der Genossenschaft. Auf Grund der Ratenzahlung, bzw. der Einmalzahlung und der Zahldauer / Zeitspanne ermittelt eine Bereitstellungszahl für die Reihenfolge. Mit seinem Zahlungsverhalten (Sonderzahlungen, Beitragserhöhung, etc.) kann das Mitglied den Zeitpunkt der Bereitstellung beeinflussen. Die Mitglieder mit der höchsten Bereitstellungszahl haben als erstes Anspruch auf die Bereitstellung des Vertrages.

Einmalzahlung

Die Einmalzahlung entspricht der Höhe der Beteiligungssumme, zuzüglich Bearbeitungs-/ Betreuungsgebühr und 50,- € Eintritts-Geld

Ratierliche Zahlungen ( Nur bei Mietkauf-Konzept )

Ab zehn Pflichtanteile ist Ratenzahlung möglich. In diesem Fall jedoch müssen 10 % je Geschäftsanteil sofort bzw. In bis zu 5 gleichen Monatsraten eingezahlt werden. Die Einzahlung der restlichen Geschäftsanteile kann das Mitglied in bis zu 180 gleichen Monatsraten einzahlen, wobei die Mindestrate 22,50 € beträgt. Zusätzlich eine einmalige Bearbeitungs- / Betreuungsgebühr, plus 50,- € Eintrittsgeld. Bei Nichtzahlung von mehr als 3 Monaten, kann die den Genossenschaftsvertrag kündigen!