Auszahlung der Gewinne
Das Guthaben der Genossenschaft wird verzinst. Der Gewinn, der an die Mitglieder ausgezahlt werden bzw. dem Genossenschaftskonto gutgeschrieben werden soll, hängt mit der Gewinn und Verlustrechnung der zusammen.
Die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinnes, die Deckung des evtl. Bilanzverlustes, u.s.w., Beschließt einmal im Jahr die Mitgliederversammlung. |
Bereitstellung
Vorausgesetzt, dass die Bereitstellung der Beteiligungssumme ( BTS ) erreicht ist kann sich diese verdoppeln bis vervierfachen. Die ermittelte Summe wird durch 40 geteilt, mit 100 multipliziert und das ergibt die mögliche Gesamtinvestition. Vor Erreichen der Bereitstellung wird das Mitglied schriftlich befragt ob und wann es diese annehmen will. Das Mitglied teilt der schriftlich mit, ob es die Bereitstellung in Anspruch nimmt.
Die Bereitstellungsstichtage sind der jeweils 30.04. / 31.08. Und der 31.12. eines Jahres. An diesen Tagen wird die Bereitstellungszahl ermittelt. Die Bereitstellungszahl des einzelnen Genossenschaftsvertrages ist das Verhältnis, der bis zum Bereitstellungsstichtag erzielten Guthabenszinsen ( gerechnet wird mit 2% Fiktivzins ) zu einem Tausendstel der Beteiligungssumme, mit einem Tausendstel der Mindestzeichnungssumme multipliziert und mit dem Faktor 0,5 multipliziert.
Beträgt das Geschäftsguthaben mind. das 0,9 -fache der BTS und ist die Mindestbereitstellungszahl (BTS x -fache : 40 x 100) erreicht, kann der Genossenschaftsvertrag, innerhalb einer Bereitstellungsperiode, für eine Bereitstellung berücksichtigt werden.
Eine Garantie oder eine anderweitige Verpflichtung den Genossenschaftsvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt bereitzustellen kann die nicht abgeben! Eine Verschiebung bis hin zur Nichtrealisierung kann nicht ausgeschlossen werden. |
Bereitstellungszahlen:
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Ab 100 *BR- punkte = 2,00 -fache der *BT- summe Ab 190 BR- punkte = 2,25 -fache der BT- summe Ab 226 BR- punkte = 2,60 -fache der BT- summe Ab 252 BR- punkte = 2,95 -fache der BT- summe Ab 278 BR- punkte = 3,30 -fache der BT- summe Ab 304 BR- punkte = 3,65 -fache der BT- summe Ab 330 BR- punkte = 4,00 -fache der BT- summe * BR = Bereitstellung bzw. * BT = Beteiligung | |