Auszahlung der Gewinne

Das Guthaben der Genossenschaft wird verzinst. Der Gewinn, der an die Mitglieder ausgezahlt werden bzw. dem Genossenschaftskonto gutgeschrieben werden soll, hängt mit der Gewinn und Verlustrechnung der  zusammen.

Die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinnes, die Deckung des evtl. Bilanzverlustes, u.s.w., Beschließt einmal im Jahr die Mitgliederversammlung.

Bereitstellung

Vorausgesetzt, dass die Bereitstellung der Beteiligungssumme ( BTS ) erreicht ist kann sich diese verdoppeln bis vervierfachen. Die ermittelte Summe wird durch 40 geteilt, mit 100 multipliziert und das ergibt die mögliche Gesamtinvestition. Vor Erreichen der Bereitstellung wird das Mitglied schriftlich befragt ob und wann es diese annehmen will. Das Mitglied teilt der  schriftlich mit, ob es die Bereitstellung in Anspruch nimmt.

Die Bereitstellungsstichtage sind der jeweils 30.04. / 31.08. Und der 31.12. eines Jahres. An diesen Tagen wird die Bereitstellungszahl ermittelt. Die Bereitstellungszahl des einzelnen Genossenschaftsvertrages ist das Verhältnis, der bis zum Bereitstellungsstichtag erzielten Guthabenszinsen ( gerechnet wird mit 2% Fiktivzins ) zu einem Tausendstel der Beteiligungssumme, mit einem Tausendstel der Mindestzeichnungssumme multipliziert und mit dem Faktor 0,5 multipliziert.

Beträgt das Geschäftsguthaben mind. das 0,9 -fache der BTS und ist die Mindestbereitstellungszahl (BTS x -fache : 40 x 100) erreicht, kann der Genossenschaftsvertrag, innerhalb einer Bereitstellungsperiode, für eine Bereitstellung berücksichtigt werden.

Eine Garantie oder eine anderweitige Verpflichtung den Genossenschaftsvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt bereitzustellen kann die nicht abgeben! Eine Verschiebung bis hin zur Nichtrealisierung kann nicht ausgeschlossen werden.

Bereitstellungszahlen:

 

Ab 100 *BR- punkte = 2,00 -fache der *BT- summe
Ab 190  BR- punkte =  2,25 -fache der   BT- summe
Ab 226  BR- punkte =  2,60 -fache der   BT- summe
Ab 252  BR- punkte =  2,95 -fache der   BT- summe
Ab 278  BR- punkte =  3,30 -fache der   BT- summe
Ab 304  BR- punkte =  3,65 -fache der   BT- summe
Ab 330  BR- punkte =  4,00 -fache der   BT- summe
* BR = Bereitstellung bzw. * BT = Beteiligung